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Wie und wo bekomme ich einen Kleingarten

 

 

 
 

Voraussetzung dafür ist, dass Sie Interesse haben einen Kleingarten zu bewirtschaften. Diese Bewirtschaftung umfasst hauptsächlich die kleingärtnerische Nutzung der Gartenparzelle.
Die Nutzung, die in der Gartenordnung, dem Pachtvertrag und der Vereinssatzung beschrieben ist, bestimmt unter anderem, dass der Kleingarten zu einem Drittel der Fläche mit Gemüse-und Obstanbau zu bestellen ist. Zudem ist regelmäßig für einen guten Pflegezustand des Kleingartens zu sorgen, wofür ein nicht zu unterschätzender Aufwand notwendig ist.

 
 

Wenn Sie sich entschlossen haben eine Kleingartenparzelle in unserer Kleingartenanlage zu pachten, wenden Sie sich an unseren Verein. Sie können sich persönlich bei uns bewerben und als fördernde Mitglieder aufnehmen lassen.
Der aktuelle Jahresbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt 30,00 €. Sie werden dann bereits zu unserer Jahreshauptversammlung eingeladen und erhalten die 6 x jährlich erscheinende Zeitschrift für das Kleingartenwesen "Bayerischer Kleingärtner" vom Landesverband Bayerischer Kleingärtner e.V.

 
 

Sollte unsere Warteliste von Bewerbern voll sein, wenden Sie sich bitte an einen der weiteren Kleingartenvereine in Ihrem Einzugsbereich. Wir nehmen nur eine Bewerbermenge, die 10% unserer Anzahl an Parzellen entspricht, in unsere vereinsinterne Warteliste auf. Somit ist gewährleistet, dass die Wartezeiten auf eine Parzelle in einem überschaubaren Zeitraum liegen.
Die Wartezeiten hängen davon ab, wieviele Parzellen in unserer Kleingartenanlage aufgegeben werden.
Dies ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich. Mit einer Wartezeit von ca. 4 -5 Jahren ist derzeit durchschnittlich zu rechnen.

Sie dürfen sich grundsätzlich nur in einem Gartenverein als förderndes Mitglied vormerken lassen.

Aufnahmeformular erhalten Sie von der jeweiligen Vorstandschaft.

 
 

Zur Übernahme eines Gartens gehört:

 
 

Die einmalige Abstandszahlung für Gartenhaus und Garten über den Kleingartenverband an den Vorpächter.
Der Preis richtet sich im Wesentlichen nach dem Alter und Zustand des Gartenhauses sowie der Anzahl von vorhandenen Gartenkulturen und wird durch einen öffentlich, vereidigten Schätzer des Verbandes ermittelt.
Die jährliche Pacht ist abhängig von der Größe der Gartenparzelle (im Durchschnitt haben unsere Gärten eine Größe von ca. 250 m2), der Wahl der Versicherungsklassen für Feuer, Einbruch und Diebstahl und des individuellen Wasserverbrauchs (Feststellung und Abrechnung über Wasseruhr die in jedem Garten installiert ist).
Beim Zustandekommen eines Pachtvertrages ist beim Kleingartenverband eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro und bei unserem Kleingartenverein ein einmaliger Betrag von 80,00 Euro (Umschreibung, Wasseruhr) zu entrichten.

 
 

Für eine Bewerbung in unserer Kleingartenanlage müssen Sie zudem ihren Hauptwohnsitz im Bereich unserer Anlage haben.
Die für sie relevanten Kleingartenvereine finden Sie auf der Homepage des Kleingartenverbands München (siehe Linkliste) unter der Rubrik "Mitglied werden".

 

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